Reisemobile: Allgemeine Mietbedingungen

Diese Mietbedingungen sind ein integrierter Bestandteil des Mietvertrages. Alle Mietverhältnisse beginnen beim Standplatz von uns und enden, wenn das Fahrzeug zu unserem Standplatz zurückgebracht wird. Der/Die Fahrer muss/müssen mindestens 2 Jahre im Besitz eines gültigen Führerausweises Kat B bis 3.5.T. Mindestalter 25 Jahre!

 

1. Fahrzeug-Übernahme
Die Übernahme des Reisemobiles erfolgt je nach Verfügbarkeit Montag bis Samstag zwischen 15.00 bis 18.00 Uhr. Bitte beachten Sie Ihre Mietbestätigung mit dem genauen Übernahmedatum. Wir behalten uns vor, die Übernahmezeit infolge Service, Arbeiten oder Terminengpässen kurzfristig nach Rücksprache mit dem Mieter zu ändern. Bei der Übernahme wird ein Protokoll ausgestellt.

2. Fahrzeug-Rückgabe
Rückgabe des Reisemobiles erfolgt am Mietende Tag, Montag bis Samstag, zwischen 08.00 bis 10.00 Uhr. Bitte beachten Sie, es kann eine kurze Wartezeit entstehen. Bei der Rückgabe wird ein Rückgabeprotokoll ausgefertigt. Bei Rückgabe des Fahrzeuges muss der Dieseltank gefüllt und der Fäkalientank sowie der Abwassertank geleert sein. Das Fahrzeug wird innen von Mieter selber gereinigt. (Falls die Kassettenleerung der Toilette bei Rückgabe von uns ganz oder teilweise durchzuführen ist, werden Reinigungsgebühren in Höhe von Fr. 150.- erhoben.) Die Aussenreinigung wird von uns ausgeführt und ist im Mietpreis inklusive. Für die Mitnahme eines Hundes können wir eine Reinigungsgebühr verlangen.

Bitte beachten Sie: Da die Einsätze der Reisemobile genau geplant sind, bitten wir Sie die Übernahme und Rückgabezeiten einzuhalten. Die Übernahme- und Rückgabezeiten auf Ihrer Mietbestätigung sind verbindlich! Können Sie das Fahrzeug nicht bis spätestens zur vereinbarten Zeit zurückbringen, bitten wir Sie, uns sofort telefonisch zu benachrichtigen.

3. Kontaktdaten
Ruchti AG, Bernstrasse 115, CH-3613 Steffisburg, Tel: 033 437 74 37, Mail: ruchti@ruchti.ch
Bei Überziehung der Mietzeit stellen wir pro angefangene Stunde Fr. 80.- in Rechnung (dies, um auch unserem nächsten Mieter sein Fahrzeug pünktlich übergeben zu können). Sollte uns durch die verspätete Rückgabe des Wohnmobils ein Schaden entstehen, so müssen wir uns vorbehalten, gegen Sie Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

4. Reservationen/Kaution/Zahlungsbedingungen
Das gewünschte Reisemobil können Sie bei uns telefonisch, persönlich oder schriftlich reservieren. Darauf erhalten Sie eine Mietbestätigung, womit die Reservation verbindlich wird. Allfällige Unstimmigkeiten sind uns sofort nach Erhalt der Bestätigung mitzuteilen. Nach Erhalt der Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung von Fr. 1000.- zur Zahlung fällig (innert 10 Tagen). Bei Nichteinhalten dieser Frist sind wir nicht mehr an die Reservierung gebunden. Der restliche Mietpreis ist spätestens 28 Tage vor der Fahrzeugübernahme zu bezahlen. Die Kaution von Fr. 1500.- ist bis spätestens bei Fahrzeugübernahme bar oder vorher per Einzahlung zu hinterlegen.

5. Annullierung
Der gesamte Mietbetrag ist auch bei einer Annulation fällig. Von Bestätigung bis Mietbeginn 100%. Wir empfehlen Ihnen eine Annullations-Kostenversicherung für Annullationen aus wichtigen Gründen wie z.B. Krankheit, Unfall, Todesfall, kombiniert mit Reisezwischenfall Versicherung für die Rückreise an den Wohnort bei Krankheit, Unfall oder Tod sowie Rückführung des Fahrzeuges.

6. Versicherung
Im Tarif inbegriffen sind:
· Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug. Selbstbehalt Fr. 1000.-
· Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug. Selbstbehalt Fr. 1500.-
· Sämtliche Fahrzeugpapiere für Reisen in Europa.
· Diebstahlversicherung für das Fahrzeug inkl. Zubehör.

Persönliche Sachen sind über Ihre Hausratsversicherung gedeckt.

7. Unfall/Ersatzfahrzeug
Bei einem Unfall bitten wir Sie uns unverzüglich zu informieren (Tel: 033 437 74 37). ebenso ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen. Weiter ist eine Skizze, wenn möglich mit Fotos und eine genaue Beschreibung des Unfallhergangs zu erstellen. Notieren Sie sich die Namen und Adressen des Unfallgegners und allfälliger Zeugen. Für den Fall, dass der gemietete Wagen infolge Unfalls oder anderer nicht von uns (des Vormieters) verschuldeten Ursachen ausfällt und somit nicht übernommen werden kann, bemühen wir uns um ein Ersatzfahrzeug, wir sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Sollten wir kein Fahrzeug finden, erhalten Sie alle geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Weitere Forderungen können bei uns nicht geltend gemacht werden.  

8. Reparaturen/Schäden
Kleinere Reparaturen bis Fr. 225.- können Sie selbst in Auftrag geben, ohne unsere Zustimmung vorab einzuholen. Bitte bewahren Sie aber die Reparatur-Rechnung auf! Für alle den vorgenannten Betrag übersteigenden Aufträge brauchen Sie unsere Zustimmung. Reparaturen, welche ohne unsere Erlaubnis ausgeführt werden, müssen von Ihnen selbst bezahlt werden. Für die Rückerstattung von Reparaturkosten sind uns stets die Originalrechnungen und Quittungen zu übergeben.

9. Sorgfaltspflicht
Sie als Mieter verpflichten sich, alle 1000 km den Öl und Wasserstand zu kontrollieren und das Ihnen anvertraute Fahrzeug mit grösster Sorgfalt zu benützen. Bei der Verwendung des Fahrzeugs haben Sie sich stets an die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Diesel, Öl, Scheibenwischwasser, etc. sind Verbrauchsmaterial und gehen zu Ihren Lasten. Bei einem Defekt sind Sie verpflichtet, alles zu unternehmen, um den Schaden möglichst klein zu halten. Wir lehnen jede Haftung ab, für den Fall, dass das Fahrzeug infolge Unfalls oder mechanischen Defekts in der Zeit der Mietdauer nicht benutzt werden kann. Bei Alkoven Schäden durch Nichtbeachten der Mindesthöhe wird der entstandene Schaden = (Selbstbehalt inkl. Bonusverlust) an Sie weiter verrechnet. Zerkratzte Fenster werden Ihnen weiterverrechnet. Auch kleine Schäden, die weitere Mietdauer nicht beeinträchtigen, bitten wir Sie uns sofort zu melden. Das Rauchen ist in unseren Fahrzeugen nicht erlaubt: Bei Nichteinhalten des Rauchverbots müssen wir Ihnen die Erneuerungskosten für Polster, Vorhänge etc. weiter verrechnen.

10. Alle Preise sind Komplettpreise inkl. Servicepauschale und beinhalten:
- 8,1 % Mehrwertsteuer
- Vollkaskoversicherung (Fr. 1500.- Selbstbeteiligung pro Schadenfall)
- Haftpflichtversicherung (Fr. 1000.- Selbstbeteiligung pro Schadenfall)
- Klimaanlage Fahrerkabine
- Fahrradträger
- Sonnenmarkise
- Keine Kilometerbegrenzung
- Kassettentoilette / Dusche
- Frischwasser und Abwassertank je 100 Liter
- Kabelrolle inkl. Anschlussstecker
- Campinggeschirr Koch, Essgeschirr, Besteck.
- 2 Gasflaschen 1 x Füllung inkl.
- Radio CD
- Toilettenchemie und spezielles Toilettenpapier
- Micropur
- Warntafel für Italien
- Auffahrkeile
- zusätzlicher Kanister
- Aussenreinigung
- Gratis Parkplatz für Ihr Privatfahrzeug während den Ferien

11. Datenschutzerklärung
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Kontakt & Öffnungszeiten

Ruchti AG
Bernstrasse 115
CH-3613 Steffisburg/Thun

 033 437 74 37
 ruchti@ruchti.ch

Unter der Woche ist unser Kundendienst telefonisch für Sie bis 17:30 Uhr erreichbar.

Samstag:
Werkstattfahrzeugannahme und Übergabe bis 12:00 Uhr / Kundendienst 08:00 - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:30 Uhr

Samstag
08:00 - 16:00 Uhr  (1. März bis 1. Nov.)
08:00 - 14:00 Uhr

 

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